Zwei Kinder unterhalten sich:
“Mein Vater ist Ingenieur.”
“Meiner ist Anwalt.”
“Ehrlich?”
“Nein, ein ganz normaler.”
[Quelle]
Als Softwareschaffender und zu einem Stück weit auch als Blogger bin ich im Grunde recht froh darüber, dass es so etwas wie das Urheberrecht gibt. Ich möchte selbst darüber entscheiden dürfen, was mit den von mir geschaffenen Werken geschieht, wem ich also welche Nutzungsrechte zu welchen Bedingungen einräume. Vor dem gleichen Hintergrund begrüße ich prinzipiell auch Regelungen wie die des Wettbewerbsgesetzes und des Markenrechts. Für einen juristischen Laien wie mich ist allerdings die Vielzahl der Rechtsnormen und der einschlägigen Gerichtsurteile schlichtweg nicht zu überblicken. Obwohl in den letzten Jahren eine leichte Verbesserung festzustellen ist, wirkt die Rechtsprechung speziell in Fragen rund um das Internet auf mich doch immer noch überfordert und treibt mitunter kuriose Blüten. Sich im Recht zu fühlen, Recht zu haben und letztlich auch noch Recht zu bekommen sind dreierlei Paar Stiefel.
Als Anbieter von Inhalten im Internet läuft man im Grunde ständig Gefahr, auch völlig unbeabsichtigt gegen irgendein geltendes Recht zu verstoßen. Das beginnt bei der Wahl des Domainnamens – ich erinnere mich zum Beispiel an das Vorgehen der Firma Topware, die vor etwa zehn Jahren Betreiber von Domains, die mit “d-” begannen, durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel abmahnen ließ. Und wenn ich mich richtig entsinne, mahnte auch die Firma Intel eine Zeit lang Inhaber von Domains ab, die auf “-inside” endeten. Dass man nicht ohne weiteres fremde Inhalte wie Bilder oder auch Texte auf den eigenen Seiten präsentieren darf, sollte sich inzwischen bis zum letzten Schulkind herumgesprochen haben. Aber auch Links auf fremde Seiten – im Grunde genommen das Herzstück des World Wide Webs – können zur Stolperfalle werden, zu einem prominenten Fall wurden zum Beispiel die Abmahnungen des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, der gegen Links auf Seiten einer Software, deren Name den Begriff “Explorer” enthielt, vorging. Zuletzt wurden etliche Blogger wegen eines Links auf ein sogenanntes Mashup abgemahnt, weil es Rechte der Firma Sony verletzte.
In jüngster Zeit empörten die Abmahnungen der Firmen JAKO und Jack Wolfskin sowie der Stadt Augsburg die Blogosphäre. Mir selbst fehlt wie bereits erwähnt der notwendige juristische Hintergrund, um jeden Einzelfall zu würdigen – ich werde mich deshalb weder auf die Seite der Abgemahnten noch auf die der Abmahnenden schlagen. Es bleibt aber der Eindruck zurück, dass – wie Spiegel Online es formulierte – “mit voller Härte gegen die ganz Kleinen” vorgegangen wird. Da werden utopische Gegenstandswerte angesetzt, die die Kosten der Abmahnung in für Privatleute schmerzhafte bis existenzbedrohende Höhen treiben. Für die abmahnenden Firmen endet die Angelegenheit oft in einem Public Relations-Fiasko, die abgemahnten Menschen haben Ärger und Kosten am Bein, die einzigen Profiteure bleiben also die beteiligten Rechtsanwälte.
Ich behaupte, dass 99 % aller Blogger diese Art von Rechtsverletzungen – wenn es denn welche sind – unbeabsichtigt und unwissentlich begehen, dass sie sich weder auf Kosten Anderer bereichern noch diesen Anderen schaden wollen, und dass sie das Problem in minutenschnelle beseitigen würden, wenn man sie nur freundlich darauf hinwiese. Unter erwachsenen Menschen ist das für mich die einzig akzeptable Umgangsform: Blogger A verletzt ein Recht der Firma B, durch diese Rechtsverletzung wird noch kein messbarer Schaden verursacht. Firma B schreibt Blogger A eine kurze E-Mail und bittet um Beseitigung des Missstands, was Blogger A auch umgehend erledigt. Wenn Firma B darauf besteht, unterschreibt Blogger A auch noch eine förmliche Unterlassungserklärung. Kein Schaden ist entstanden, das Problem ist aus der Welt, kein Anwalt hat sich ungerechtfertigt bereichert. Im Arbeitsrecht muss es vor der eigentlichen Verhandlung immer einen Einigungsversuch geben. Warum sollte das nicht auch im Abmahnrecht funktionieren?
Damit ich richtig verstanden werde: Ich bin für das Rechtsinstrument der Abmahnung, wenn vorsätzliche Rechtsverletzungen begangen werden oder wenn bereits ein bezifferbarer und nicht zu vernachlässigender Schaden entstanden ist. Wenn also zum Beispiel jemand das Logo eines bekannten Outdoor-Artikel-Herstellers praktisch 1:1 kopiert und auf seine handgestrickten Wollpullover näht, um sie teurer verkaufen zu können, soll ihn die volle Härte der rechtlichen Mittel treffen. Wenn jemand zum Beispiel einen großen Sportartikelhersteller öffentlich und rechtswidrig beleidigt, soll er dafür bestraft werden können. Ich plädiere also auch keineswegs für eine Abschaffung von Urheber-, Wettbewerbs- und Markengesetzen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, dieser Grundsatz ist mir sehr wohl bewusst, aber die derzeitige Rechtssituation ist für den Normalbürger nicht mehr zu verstehen, einmal völlig davon abgesehen, dass es derzeit nicht egal ist, vor welchem Gericht und vor welchem Richter meine Sache im Fall der Fälle verhandelt wird. Wenn also alles so bleibt wie bisher, werden private Seiten über kurz oder lang aus dem Deutschen Teil des Internets verschwinden, weil sich niemand, der bei Trost ist, noch unnötig der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung aussetzen wird. Von Idealisten wie mir, die noch an das Gute im Menschen glauben, einmal abgesehen. Es gibt also im wesentlichen zwei Lösungsansätze: Da ich die Schutzrechte wie oben ausgeführt nicht abgeschafft sehen möchte, bliebe eine radikale Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtsnormen – und zwar so, dass jeder, der lesen kann, sie auch versteht. Oder man ergänzt das Abmahnverfahren so, dass die beteiligten Parteien einen ernsthaften und vor allem kostenfreien Versuch unternehmen müssen, sich zu einigen.
In exakt diese Richtung zielt eine Petition, die vor kurzem beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht wurde: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes. Sicher hätte man den Text der Petition sowie die Begründung ausführlicher gestalten können, aber wenn man Dinge zu lang und zu breit diskutiert, passiert am Ende doch wieder nichts. Wenn ich es richtig verstanden habe, beschäftigt sich der Ausschuss aber erst dann weiter mit einer Petition, wenn sie von 50.000 Personen unterstützt (mitgezeichnet) wird. Während ich diese Zeilen schreibe, stehen gerade einmal nur gut 3000 Mitzeichner in der Liste. Einer von denen bin ich (Nummer 185), denn ich finde diese Aktion unterstützenswert. Der Einwand, dass eine Umsetzung der Petition bedeuten würde, “dass man Bilder & Inhalte klauen und nutzen darf, bis man erwischt wird”, ist freilich kompletter Unfug. Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder anders ausgedrückt: Eine Rechtsverletzung bleibt eine Rechtsverletzung, egal ob und wann sie jemand bemerkt. Wenn ich mit 100 km/h durch eine geschlossene Ortschaft rase, verstoße ich gegen geltendes Recht, egal ob ich “geblitzt” werde oder nicht. Im Grunde würde obiger Einwand ja auch bedeuten, dass ich schon jetzt nach Herzenslust Inhalte zusammenklauen dürfte, so lange ich dafür nicht abgemahnt werde.
Also, liebe Mitblogger, zeichnet die Petition mit! Und liebe Nichtblogger, die Ihr auch in Zukunft ein breites Angebot privat gestalteter Inhalte im Internet vorfinden möchtet, tragt Euch bitte ebenfalls ein! Und sagt es bitte auch weiter!
Schlagworte: Abmahnung, Aktuelles, Allgemeines, Blogosphäre, Off Topic, Petition





Schön, dass Du drüber schreibst. War gestern schon fleißig und habe meinen Namen auf die Liste gesetzt.
Hallo Lars,
im Allgemeinen bin ich so, daß ich mich gut informiere, wenn ich mir zu einer Sache eine bleibende und begründbare Meinung machen will.
Informieren heißt auch von mehreren Seiten beleuchten. Du selbst wirst bei genau diesem Thema jetzt vielleicht denken: “Was gibt es da noch “andersrum” zu hinterfragen?”. Mag sein. Darüber hinaus habe ich aber ein gewisses Vertrauen zu Dir und deshalb glaube ich Deiner Einschätzung, befinde sie für gut und mache mit.
Nun ja, es ist doch überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn man sich selbst eine fundierte Meinung bilden möchte – regelmäßige Leser meines Blogs werden nicht umhin kommen, festzustellen, dass ich das für ziemlich wichtig halte.
Ich vertrete in dieser Angelegenheit ja auch eine eher ungewöhnliche Ansicht – die sich ziemlich in der Mitte des Dreiecks “Es gibt überhaupt kein geistiges Eigentum” – “Markenrecht vor allem anderen” – “Abmahnanwälte sind Kriminelle” bewegt.
Insofern trifft diese Petition genau meinen Geschmack – ein daraus eventuell entstehendes Gesetz könnte den goldenen Mittelweg bilden.
Insbesondere wäre es für mich als noch nicht Betroffenen einfach beruhigend zu wissen, dass es mich nicht in den finanziellen Ruin stürzen würde, sollte ich jemals ohne böse Absicht in eine Abmahnfalle stolpern…
Bei so einem Thema bin ich auf jeden all dabei. Und einen Link gibt´s auf meinem Blpg auch gleich!
Danke für den Tip!
Absolut richtig. Sinn und Zweck scheint mir der Nebenverdienst für findige Anwälte zu sein. Ideen klaut man nicht, auch das ist klar. Im Zweifel immer für den Angeklagten, habe ich mal gelernt und deshalb unterzeichnet.
Gleich vorab: Ich habe die Petition unterschrieben (Nr. 214), da ich auch gegen die geldgierige Abmahnwelle bin.
Mein Einwand ist folgendermaßen zu verstehen:
Momentan ist es so, dass wenn ich bewusst oder unbewusst fremde Bilder oder Texte auf meiner Seite nutze, ich abgemahnt werden kann, wenn man mich erwischt (was dann auch eine finanzielle Strafe mit sich bringt).
Wird dem Antrag stattgegeben, dann könnte man theoretisch auch fremde Bilder oder Texte nutzen, bis man erwischt wird. Der Unterschied ist jedoch, dass man dann noch keine finanziellen Strafen befürchten muss, sondern noch Zeit hat, das Ganze wieder von der Seite zu nehmen. Folgen? Keine. Einige würden daher verleitet werden, bewusst fremdes Eigentum nutzen, da sie ja kein Risiko eingehen würden. Die Hemmschwelle wäre dadurch also deutlich niedriger, als bisher.
Das ist der Grund, warum ich denke, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird. Generell bin ich gegen den Abmahnwahn, aber solch ein Antrag sollte dann schon etwas durchdachter und ausgereifter sein.
Sollte ich den Antrag falsch verstanden haben, dann klärt mich bitte auf. So habe ich ihn zumindest aufgefasst.
Erst einmal darf man die Petition wohl nicht mit einem fertigen Gesetz gleichsetzen – dazu ist der Text dann wohl doch zu wenig ausführlich. Was man aber erreichen kann – sofern ausreichend Mitzeichner gefunden werden – ist, dass der Bundestag sich mit der Problematik befassen muss, und die Verantwortung nicht auf die Rechtsprechung abschieben kann. Wie dann letztlich ein entsprechendes Gesetz aussehen könnte und ob es dann wirklich pragmatisch ist, das sei einmal dahingestellt. Zumindest hat der Petitionsausschuss die Petition schon einmal zugelassen und sie nicht als völlig abwegig verworfen – ist doch immerhin etwas.
Lasst uns bitte auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich bin der Meinung, dass dem Teil der Internetinhalteanbieter (müssen ja nicht notwendig Blogger sein), der nach bestem Wissen und Gewissen handelt und trotzdem in eine abmahnwürdige Situation gerät, eine kostenfreie Möglichkeit zur Einigung zustehen sollte. Ich habe auch bewusst in meinen obigen Ausführungen zwischen diesen “Ahnungslosen” einerseits und den bewusst handelnden “Tätern” andererseits unterschieden. Sicher ist es dann im Einzelfall mitunter schwierig, vorsätzliches Handeln zu beweisen. Aber das ist doch genau der Punkt: Der Abmahnende muss dem Abgemahnten eine Schuld nachweisen; kann er das nicht, bleibt es bei der kostenfreien Einigung. Die Juristen nennen so etwas wohl Beweislastumkehr.
Wenn durch die Herabsetzung der Strafe dann ein paar Äpfel zu Birnen werden und dadurch durch die Maschen rutschen – sei es doch drum. Es werden ja auch nur die wenigsten Raser geblitzt. Viel wichtiger ist doch, dass der größere Rest der ehrlichen Inhalteanbieter ein wenig mehr Rechtssicherheit hat.
Ich hätte zum Beispiel auch kein Problem damit, den Bereich Urheberrecht völlig auszuklammern – weil es eben ein breites Bewusstsein dafür gibt, dass man fremde Bilder und Inhalte nicht einfach verwenden darf. In die Richtung wird ja auch eher wenig abgemahnt. Gerade die genannten Beispiel – d-irgendetwas, blabla-inside, JAKO, Wolfskin, Augsburg – hatten nichts mit Urheberrechtsverletzungen zu tun.
Noch einmal: Ich möchte keinen Freibrief für vorsätzliches Handeln. Ich möchte Rechtssicherheit für private Inhalteanbieter.
Sicher wäre “durchdachter und ausgereifter” schöner. Aber wie bereits gesagt: Wenn man immer versucht, alles zu Ende zu denken und mit allen möglichen Menschen darüber zu diskutieren, passiert am Ende gar nichts. Ich kenne mindestens zwei Anti-Abmahn-Vereine, die mittlerweile in der Bedeutungslosigkeit verschwunden sind, weil sie sich schlicht zu Tode gelabert haben, ohne jemals konkret zu werden.
Da bin ich absolut Deiner Meinung und aus diesem Grund habe ich die Petition auch unterschrieben.